Transparenz-Bekanntmachungen


Politische Werbung / Promotion Aktion in unseren Internet-Zeitungen beinhalten die Transparenz-Hinweise gemäß Art. 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) der einzelnen Parteien wie folgt:


Die Transparenzpflichten betreffen die Werbenden (die Parteien) und nicht das Portal (Internet-Zeitung). Rückfragen richten Sie daher direkt an die bei uns werbenden Parteien / Personen, die oben verlinkt sind.

 

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