Bebauungsplan „Weidweg “ rechtmäßig?
(Leserbrief) Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens am 01.März 2012 in der Angelegenheit “ Alter Sportplatz/VfB-Hartplatz “ in Leimen, wo noch seit der letzten Aprilwoche 2012 beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, hat der Gemeinderat der Stadt Leimen am 26. April 2012 beschlossen, den “ Alten Sportplatz “ an die Firma Baufinanz mit Sitz in Leimen zu veräußern. Gleichzeitig erhielt die Stadtverwaltung u.a. auch den Auftrag, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB für das Gelände zu „erarbeiten“. Bestandteile dieses Plans sind auch ein Vorhaben-und Erschließungsplan sowie der rechtlich äußerst wichtige Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln ist.
Nach der Bekanntmachung in der Leimener Rathaus-Rundschau am 22. Juni 2012 für die öffentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 28.Juni, hat Oberbürgermeister Ernst als Vorsitzender des Gremiums folgenden Punkt 5 auf die Tagesordnung gesetzt:
Bebauungspläne Leimen-Mitte – Bebauungsplan Weidweg
Für einen Bauleitplan – wie es ein Bebauungsplan ist -, gibt insbesondere das Baugesetzbuch die einzelnen Verfahrensschritte verbindlich vor.
Im Fall “ Weidweg “ ist aus dem Tagesordnungspunkt jedoch überhaupt nicht zu entnehmen, was konkret und im Einzelnen verhandelt werden soll. Aufgrund dieser Tatsache könnte lediglich ein Sachstandsbericht in der Angelegenheit durch die Verwaltung erstattet werden, so ein Baurechtsexperte, mit dem der Verein BÜRGERBEGEHREN LEIMEN in den letzten Tagen Verbindung aufgenommen hatte. Nicht rechtmäßig sei es aufgrund der Formulierung des veröffentlichten Tagesordnungspunktes, Beschlüsse zu Verfahrensschritten (z.B. Aufstellungsbeschluss) zu fassen, da diese nicht bei TOP 5 aufgeführt sind.
Der persönliche OB-Referent Michael Ullrich hat unterdessen geantwortet und die Vorgehensweise in Ordnung befunden. Dem widerspricht Sattler: „Wichtige Vorschriften des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung werden in keinster Weise beachtet. Wenn die Stadt Leimen rechtlich weiter so vorgeht, wird sie keinen rechtskräftigen Bebauungsplan zustande bringen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es in der näheren Umgebung und in der Region keine Kommune, die ein Bebauungsplanverfahren (sogar noch vorhabenbezogenes!!) in einer solchen, rechtlich unzulässigen Weise begonnen hat!“
Dieter SattlerVorsitzender des Vereins
BÜRGERBEGEHREN LEIMEN
Weidweg 5
69181 Leimen
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